Der unter anderem für das Amts- und Staatshaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über einen gegen einen brandenburgischen Wasser- und Abwasserzweckverband geltend gemachten Schadensersatzanspruch entschieden, der auf die Rückerstattung eines Beitrags für einen Trinkwasseranschluss gerichtet war.
2. Juli 2019
Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen „Altanschließer“ in Brandenburg nicht verjährt
02Juli