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ArchivDezember 2019

Warnhinweis: www.torello-capital.com

Die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) warnt die Öffentlichkeit vor der Internetseite www.torello-capital.com, auf welcher eine Gesellschaft vorgibt, in 2 boulevard de la Foire, L-1528 Luxemburg ansässig zu sein und Wertpapierdienstleistungen unter der Bezeichnung Torello Capital S.à.r.l. anbietet.

Dekabank prüft vertiefte Zusammenarbeit mit der Helaba

Der Verwaltungsrat der Dekabank Deutsche Girozentrale hat in seiner Sitzung am 6. Dezember den Vorstand beauftragt, eine vertiefte Zusammenarbeit mit der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) zu prüfen und zu diesem Zweck mit der Helaba im Januar 2020 strukturierte Gespräche aufzunehmen.

Blackrock erhält Rekordkapitalzusagen für globalen Erneuerbare-Energien-Fonds

Im Zuge der ersten Finanzierungsrunde für den „Global Renewable Power III Fonds“ („GRP III“) hat Blackrock Real Assets Kapitalzusagen in Höhe von einer Milliarde US-Dollar erhalten. Diese Zusagen in Rekordhöhe stammen von mehr als 35 institutionellen Investoren aus Nordamerika, Europa und Asien. Deutsche Investoren steuerten über 250 Millionen Dollar bei.

Baufinanzierung – Finanzierungsformen

Nur die allerwenigsten Bauherren sind in der glücklichen Lage, ihre Immobilie komplett aus Eigenmitteln bezahlen zu können. Oft ist ein Kredit in sechsstelliger Höhe notwendig, der von einer Bank oder Bausparkasse zur Verfügung gestellt werden. Hier erfahren Sie, welche Finanzierungsformen es gibt und welche Vor- und Nachteile mit den einzelnen Modellen verbunden sind.

Kryptowerteverwahrer: BaFin screent den Markt

Seit dem 3. Dezember 2019 besteht die Möglichkeit, Interesse an der Erlangung der Kryptowerteverwahrlizenz unverbindlich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu bekunden (DFPA berichtete).

BaFin aktualisiert Hinweise für Versicherer und Versicherungsgruppen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Hinweise zum Solvency-II-Berichtswesen für Erst- und Rückversicherungsunternehmen sowie Versicherungsgruppen angepasst. Die neuen Hinweise gelten verbindlich für das Jahresberichtswesen 2019 und für das vierteljährliche Berichtswesen ab dem 1. Quartal 2020.

BaFin aktualisiert Hinweise für Versicherer und Versicherungsgruppen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Hinweise zum Solvency-II-Berichtswesen für Erst- und Rückversicherungsunternehmen sowie Versicherungsgruppen angepasst. Die neuen Hinweise gelten verbindlich für das Jahresberichtswesen 2019 und für das vierteljährliche Berichtswesen ab dem 1. Quartal 2020.

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