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ArchivJanuar 2019

Mietwagen-App „UBER Black“ unzulässig

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass die Vermittlung von Mietwagen über die App "UBER Black" unzulässig ist.

Bundesgerichtshof entscheidet zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach VStGB

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Angeklagten Dr. M. wegen Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zu vier Kriegsverbrechen zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren, den Angeklagten M. wegen Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.

Wohnungswirtschaft favorisiert Flächenmodell für die Grundsteuerreform

Heute berät die Finanzministerkonferenz die Grundsteuerreform. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen appelliert aus diesem Anlass an die Politik, sich auf ein Modell zu einigen, das Mieter und Vermieter möglichst wenig belastet und ohne überzogenen Bürokratieaufwand umsetzbar ist.

Digitale Wealth-Management-Lösungen: Niio Finance kooperiert mit Get Capital

Das Fintech Niiio Finance Group und der Asset Manager Get Capital haben eine strategische Partnerschaft für die Gestaltung der digitalen Zukunft vereinbart. Die Kooperation soll es beiden Unternehmen ermöglichen, ihren Kunden zukünftig ein wesentlich umfangreicheres Angebot zur Digitalisierung des Wealth Managements anzubieten.

BaFin: CFFDbank kein zugelassenes Institut

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass sie der CFFDbank keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat.

Windolph Bauunternehmung GmbH – Insolvenzeröffnung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Windolph Bauunternehmung GmbH, Gutberletstraße 18-20, 04316 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 2703, vertreten durch den Geschäftsführer Roman Bartczak, vertreten durch den Geschäftsführer Heinz-Peter Derrix-Belau wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (Regelvergütung, Auslagenpauschale, Umsatzsteuer) am 07.01.2019 festgesetzt.

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