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Anbieter dürfen für Risikoanlagen nicht mit „Sicherheit“ werben

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Die Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Hessen haben die Vivat Verwaltungs GmbH (Vivat) wegen irreführender Werbung für eine Geldanlage abgemahnt. Das Unternehmen hatte für ein „risikoreiches und langfristiges Anlageprodukt des Grauen Kapitalmarktes“ mit „maximaler Sicherheit“ geworben. Nach Einschätzung der Marktwächter-Experten stellt dies eine bewusste Irreführung von Verbrauchern dar. Vivat unterzeichnete nach Angaben der Marktwächter eine Unterlassungserklärung und änderte ihre Werbung.

Vivat werbe für Sparanlagen der Emittentin Unique Capital, die das Geld der Anleger in Immobilienbeteiligungen und Edelmetalle investiere. Diese Sachwerte würden als Argument für die vermeintliche Sicherheit der Anlage hervorgehoben. „Tatsächlich birgt das Investment aufgrund seiner finanziellen und juristischen Konstruktion ein Risiko bis hin zum Totalverlust“, so die Marktwächter.

Unwahre Angaben über die Vorteile und Risiken eines Produkts sind nicht erlaubt – das regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Die Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Hessen haben die Vivat Verwaltungs GmbH als Verantwortliche für den Internetauftritt des Angebots der Unique Capital GmbH deshalb abgemahnt.

„Aus der Konzeption und der Beschreibung der Anlageobjekte und der Anlagestrategie ergibt sich, dass es sich um eine sehr riskante Anlage handelt. Die Behauptung ,mit maximaler Sicherheit´ ist deshalb aus unserer Sicht eine bewusste Falschangabe“, meint Wolf Brandes, Teamleiter Grauer Kapitalmarkt beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hessen.

Die angebotene Vermögensanlage sei eine nachrangige Namensschuldverschreibung. „Faktisch handelt es sich um ein risikoreiches Produkt des Grauen Kapitalmarkts. Wer hier Geld anlegt, geht im ungünstigsten Fall einer Pleite leer aus“, so Brandes.

DFPA hat Vivat um eine Stellungnahme gebeten. (DFPA/TH1)

Quelle: Pressemitteilung Marktwächter

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von factum
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