Mehr als die Hälfte der Bundesbürger im erwerbsfähigen Alter glaubt, im Rentenalter Abstriche machen zu müssen.
Staatsanwaltschaft Halle- Pape Samba Magatte FALL
Benachrichtigung gemäß § 459i StPO über die Rechtskraft der Einziehungsanordnung
Strafvollstreckungssache gegen Pape Samba Magatte FALL
Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 534 IN 830/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der RRS - Rohstoff Recycling Sachsen GmbH.
Staatsanwaltschaft Bochum- Patrick Horst Krollmann Betrug
Vollstreckungsverfahren gegen Patrick Horst Krollmann
Tatvorwurf: Betrug u. a.
Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO
Staatsanwaltschaft Bielefeld- Nevzat Kücük Geldwäsche
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt unter dem Aktenzeichen – 676 JS 69/19 – ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Nevzat Kücük, geb. 7.5.1968, der durch Urteil des Amtsgerichts Gütersloh Az. 3 Ds 676Js 69/19-881/19 vom 4.3.2020 wegen Geldwäsche verurteilt wurde.
Staatsanwaltschaft Bielefeld- Nevzat Kücük Geldwäsche
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt unter dem Aktenzeichen – 676 JS 69/19 – ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Nevzat Kücük, geb. 7.5.1968, der durch Urteil des Amtsgerichts Gütersloh Az. 3 Ds 676Js 69/19-881/19 vom 4.3.2020 wegen Geldwäsche verurteilt wurde.
Staatsanwaltschaft Bielefeld- Nevzat Kücük Geldwäsche
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld führt unter dem Aktenzeichen – 676 JS 69/19 – ein Strafvollstreckungsverfahren gegen Nevzat Kücük, geb. 7.5.1968, der durch Urteil des Amtsgerichts Gütersloh Az. 3 Ds 676Js 69/19-881/19 vom 4.3.2020 wegen Geldwäsche verurteilt wurde.
Verfassungsmäßige Volksverhetzungsverurteilung wegen Bezeichnung als „frecher Juden-Funktionär“ und Boykottaufruf gegen jüdische Gemeinde
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 StGB richtete.
Verfassungsmäßige Volksverhetzungsverurteilung wegen Bezeichnung als „frecher Juden-Funktionär“ und Boykottaufruf gegen jüdische Gemeinde
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 StGB richtete.
Verfassungsmäßige Volksverhetzungsverurteilung wegen Bezeichnung als „frecher Juden-Funktionär“ und Boykottaufruf gegen jüdische Gemeinde
Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 StGB richtete.