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Setonix Holding: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Setonix Holding mit Bescheid vom 5. Februar 2019 das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Die Setonix Holding ist Betreiber der Handelsplattform www.obsbit.com für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFD), Devisen, binäre Optionen und Kryptowährungen. In diesem Zusammenhang nimmt das Unternehmen fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums an. Damit betreibt die Setonix Holding das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

„Dieser Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig“, so die BaFin. (TH1)

Quelle: Verbrauchermeldung BaFin

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von factum
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